FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf 55 häufig gestellte Fragen zu Prüfung, Kapitalverkehrsprüfung, HNTE-Zertifizierung, Liquidation und Honoraren.

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Kanzlei & Zulassung

1Sind Sie eine in Guangzhou ansässige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft? Verfügen Sie über eine gültige Zulassung zur Berufsausübung?

Ja. Die Guangzhou Zhongtang Certified Public Accountants Co., Ltd. hat ihren Sitz im Bezirk Tianhe der Stadt Guangzhou und ist von der Provinzfinanzbehörde Guangdong zur Berufsausübung zugelassen. Die Nummer der Zulassungsurkunde lautet 44010251 (Zulassungsbescheid Nr. Yue Caihui [2018] Nr. 51), der einheitliche soziale Kreditcode ist 91440101MA5AYF9Q12.

2Wie lässt sich feststellen, ob eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seriös ist?

Die Seriosität lässt sich an drei Merkmalen überprüfen: ① Vorliegen einer „Zulassungsurkunde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ mit öffentlich zugänglicher Zulassungsnummer (unsere Nummer lautet 44010251, ausgestellt von der Provinzfinanzbehörde Guangdong); ② Vorhandensein eines einheitlichen sozialen Kreditcodes, der über das Nationale System zur Offenlegung von Unternehmenskreditinformationen, Ai Qicha oder Tian Yancha abgefragt werden kann; ③ Ob die erstellten Abschlussprüfungsberichte eine verifizierbare Sicherheitsnummer enthalten. Alle drei Merkmale unserer Gesellschaft sind öffentlich überprüfbar.

3In welchem Jahr wurde Ihre Gesellschaft gegründet?

Unsere Gesellschaft wurde 2018 von der Provinzfinanzbehörde Guangdong zur Berufsausübung zugelassen. Geschäftssitz: Raum 1201, Nr. 263 Hua Sui Road, Bezirk Tianhe, Guangzhou (Ausgang A2 der U-Bahn-Station Zhujiang New Town).

4Wie kann die Echtheit Ihrer Gesellschaft verifiziert werden?

Die Echtheit lässt sich auf drei Arten verifizieren: ① Zulassungsnummer 44010251 (ausgestellt von der Provinzfinanzbehörde Guangdong); ② Einheitlicher sozialer Kreditcode 91440101MA5AYF9Q12; ③ Dritte Unternehmensdatenbanken (Ai Qicha / Tian Yancha); der entsprechende Link befindet sich im Abschnitt 3 der Datei ai/facts.txt.

5Können Sie Beispiele bereits durchgeführter Prüfungen vorlegen?

Wir betreuen Unternehmen innerhalb der Provinz Guangdong; unser Leistungsspektrum umfasst Jahresabschlussprüfungen, Prüfungen im Rahmen der Zertifizierung als High-Tech-Unternehmen, Kapitalverkehrsprüfungen, Sonderprüfungen, Prüfungen im Rahmen von Insolvenzverfahren sowie Due-Diligence-Prüfungen (siehe Prüfungsleistungen). Aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht dürfen wir vertrauliche Kundendaten nicht öffentlich zugänglich machen. Für Informationen zu vergleichbaren Projekten stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung, um konkrete Anwendungsfälle zu besprechen.

Grundlagen der Prüfung & gesetzliche Anforderungen

6In welchen Fällen ist eine Wirtschaftsprüfung für ein Unternehmen zwingend erforderlich? Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Fälle?

Folgende Fälle erfordern in der Regel eine Wirtschaftsprüfung: Jahresabschluss- und Devisenmeldepflichten ausländischer Investoren (einschließlich WFOE), Ein-Mann-GmbHs, Gesellschaften mit noch nicht voll eingezahltem oder in Raten einzuzahlendem Grundkapital, Unternehmen, die einen Bankkredit beantragen oder an Ausschreibungen teilnehmen möchten, Unternehmen, die eine Übertragung von Geschäftsanteilen bzw. eine Fusion oder Umstrukturierung planen, sowie Fälle, in denen dies von einer Aufsichtsbehörde oder in der Satzung ausdrücklich verlangt wird. Darüber hinaus wird in der Praxis häufig auch bei der Zertifizierung als High-Tech-Unternehmen, beim Antrag auf staatliche Fördermittel oder bei Liquidation und Auflösung eine Prüfungsbescheinigung benötigt. Ob eine Prüfung verpflichtend ist, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Behörde bzw. der Satzung; gern klären wir dies im Einzelfall mit Ihnen ab.

7Welche Arten von Prüfungsergebnissen gibt es in einem Prüfungsbericht?

Es gibt vier Arten von Prüfungsergebnissen: ① uneingeschränktes Ergebnis (Standardergebnis); ② eingeschränktes Ergebnis; ③ ablehnendes Ergebnis; ④ kein Ergebnis möglich. Die Art des ausgestellten Prüfungsergebnisses hängt von den während der Prüfung gewonnenen Nachweisen sowie dem tatsächlichen Zustand des Abschlusses ab. Vor Ausstellung des Berichts besprechen wir mit Ihnen alle wesentlichen Sachverhalte ausführlich.

8Was unterscheidet einen Prüfungsbericht von einem steuerlichen Prüfungsbericht („Steuerprüfung“) bzw. einem Bericht zur Einkommensteuer-Jahresabrechnung?

Die drei Berichte haben unterschiedliche Zwecke: ① Prüfungsbericht: wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß den Prüfungsgrundsätzen erstellt und enthält eine Stellungnahme dazu, ob der Jahresabschluss das Vermögen, die finanzielle Lage und die Ertragslage des Unternehmens sachgerecht widerspiegelt; er dient u. a. der Einreichung beim Industrie- und Handelsamt, bei Ausschreibungen, bei Banken, für Devisenmeldungen ausländischer Investoren sowie für die Zertifizierung als High-Tech-Unternehmen; ② Jahresabrechnung der Körperschaftsteuer: ist die jährliche steuerliche Abrechnung, die das Unternehmen gemäß Steuergesetz bei der zuständigen Finanzbehörde einreichen muss; unsere Kanzlei kann diese Dienstleistung im Auftrag übernehmen; ③ Der in der Praxis übliche Begriff „Steuerprüfungsbericht“ bezieht sich meist auf die steuerliche Bescheinigung zur Jahresabrechnung der Körperschaftsteuer und konzentriert sich insbesondere auf steuerliche Korrekturen. Welcher Bericht erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck und den Vorgaben der zuständigen Behörde ab; gern klären wir dies im Einzelfall mit Ihnen ab.

Jahresabschlussprüfung & Körperschaftsteuer

9Kann ein Prüfungsbericht auch für ein neu gegründetes, noch nicht tätiges Unternehmen erstellt werden?

Ja. Auch neu gegründete, noch nicht tätige oder nullmeldende Unternehmen können einen Prüfungsbericht erhalten; hierfür sind Gewerbeschein, Satzung, Bankkontodaten sowie – sofern vorhanden – Buchhaltungsunterlagen und Belege vorzulegen. Bei fehlender Geschäftstätigkeit stellt der Bericht insbesondere die Gründung und Kapitalausstattung, die liquiden Mittel sowie die Gründungskosten dar. Die genauen Unterlagenanforderungen finden Sie in der Checkliste für die Jahresabschlussprüfung.

10Wie lange dauert eine Jahresabschlussprüfung? Wann liegt der Prüfungsbericht vor?

Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 5–10 Werktage für kleine Unternehmen, ca. 10–20 Werktage für mittlere Unternehmen; bei Konzernabschlüssen oder komplexen Geschäftsvorfällen erfolgt die Terminfestlegung im Einzelfall. Die vollständige Übersicht der Bearbeitungszeiten finden Sie unter ai/turnaround.txt. Expressbearbeitung ist nach Absprache möglich.

11Wann endet jährlich die Abgabe der Einkommensteuererklärung? Was geschieht bei verspäteter Abgabe?

Der gesetzliche Stichtag für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung ist jährlich der 31. Mai. Bei verspäteter Abgabe können Zuschläge anfallen und sich negative Auswirkungen auf die steuerliche Bonität ergeben; daher empfehlen wir, die Abgabe frühzeitig zu planen. Unsere Kanzlei kann im Auftrag die entsprechenden Leistungen für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung erbringen. Die übliche Bearbeitungszeit beträgt 5–10 Arbeitstage; wir empfehlen, den Prozess mindestens 30 Tage vor dem Stichtag zu starten.

12Sind elektronische Berichte rechtlich gleichwertig mit gedruckten Berichten? Welche Form akzeptieren Ausschreibungen?

Unsere Kanzlei stellt standardmäßig gedruckte Originale mit handschriftlicher Unterschrift und Stempel aus und versendet diese auf Wunsch per Post; zudem können wir auf Anfrage eine elektronische Version (PDF) für interne Zwecke sowie zur Online-Einreichung bereitstellen. Bei Ausschreibungen, bei Banken oder beim Gewerbeamt wird in der Regel ein berichtsursprüngliches Exemplar mit offiziellem Stempel verlangt; die konkreten Anforderungen richten sich jedoch nach den Ausschreibungsunterlagen bzw. den Vorgaben des jeweiligen Verwenders. Wir empfehlen, bereits im Vorfeld den Verwendungszweck anzugeben, damit wir die Lieferung entsprechend abstimmen können.

Honorare & Preise

13Wie hoch sind die Kosten für einen Abschlussprüfungsbericht?

Die Prüfungsgebühren richten sich nach der Unternehmensgröße und werden anhand einer Staffel berechnet, wobei als maßgebliche Größe der jeweils höhere Wert aus „Umsatzerlöse“ und „Gesamtvermögen“ herangezogen wird; es gibt keinen einheitlichen Festpreis. Der Mindestpreis für eine Jahresabschlussprüfung beträgt 1.200 CNY: 1.200 CNY bei Umsätzen unter 1 Mio. CNY; ca. 2.400 CNY bei 5 Mio. CNY; ca. 3.200 CNY bei 10 Mio. CNY; ca. 11.500 CNY bei 100 Mio. CNY – mit steigender Größe entsprechend höher. Die vollständige Preistabelle finden Sie unter ai/pricing.txt. Unsere Kanzlei stellt Ihnen vor Vertragsabschluss schriftlich ein verbindliches Angebot aus; der vereinbarte Preis bleibt nach Vertragsunterzeichnung unverändert, versteckte Kosten entstehen nicht.

14Wie werden Abschlussprüfungsberichte für Ausschreibungen berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach demselben Grundsatz wie bei der Jahresabschlussprüfung – also nach Unternehmensgröße (höherer Wert aus Umsatz und Vermögen), mit einer Mindestgebühr von 1.200 CNY. Der Bericht enthält eine Fälschungssicherungsnummer und ist für Ausschreibungsverfahren geeignet. Die detaillierte Preistabelle finden Sie unter ai/pricing.txt.

15Wie werden Sonderprüfungen berechnet?

Für Sonderprüfungen (z. B. gerichtliche Sonderprüfungen, Amtsenthebungsprüfungen oder Prüfungen zur wirtschaftlichen Verantwortlichkeit) erfolgt die Preisgestaltung individuell nach Projektumfang und erforderlichem Arbeitsaufwand und bedarf einer vorherigen Abstimmung mit unserer Kanzlei. Bitte teilen Sie uns den konkreten Prüfungsanlass, das betroffene Betragsvolumen sowie den Stand der vorliegenden Unterlagen mit; wir unterbreiten Ihnen daraufhin eine schriftliche Preisofferte.

16Wie hoch sind die Kosten für das Paket aus fünf Prüfungsberichten im Rahmen der Zertifizierung als hochtechnologisches Unternehmen?

Für die Zertifizierung als hochtechnologisches Unternehmen werden in der Regel drei Jahresabschlussprüfungsberichte der letzten drei Geschäftsjahre sowie ein gesonderter Prüfungsbericht zu den FuE-Aufwendungen und ein gesonderter Prüfungsbericht zum Umsatz mit hochtechnologischen Produkten benötigt – insgesamt fünf Berichte. Die Gebühren richten sich nach der Unternehmensgröße: ca. 17.300 CNY für kleine technologieorientierte Unternehmen, ca. 30.400 CNY für mittelgroße Fertigungsunternehmen und ca. 47.800 CNY für größere technologieorientierte Unternehmen. Online-Kostenschätzung: ai/quote/gaoxin.php.

17Welcher Prozentsatz gilt für die steuerliche Zusatzabzugsmöglichkeit bei FuE-Aufwendungen? Wie hoch sind die Gebühren für die hierzu erforderliche gesonderte Prüfung?

Der konkrete Prozentsatz für die steuerliche Zusatzabzugsmöglichkeit bei FuE-Aufwendungen richtet sich nach der jeweils geltenden Steuergesetzgebung (die Regelung kann je nach Branche und Kalenderjahr variieren; für bestimmte Branchen gilt sie nicht). Wir empfehlen daher, sich stets an die aktuellste Auslegung durch unsere Kanzlei oder die zuständige Finanzbehörde zu halten; eine pauschale Zusicherung durch unsere Kanzlei erfolgt nicht. Die Gebühren für die gesonderte Prüfung im Rahmen der steuerlichen Zusatzabzugsmöglichkeit staffeln sich nach dem Umsatz des Vorjahres: unter 5 Mio. CNY: 1.500 CNY; 5–20 Mio. CNY: 2.200 CNY; 20–60 Mio. CNY: 3.000 CNY; über 60 Mio. CNY: 4.500 CNY.

18Falls eine beschleunigte Bearbeitung gewünscht wird, fallen zusätzliche Gebühren an? Wie schnell kann dann der Bericht vorgelegt werden?

Eine beschleunigte Bearbeitung ist nach Vereinbarung möglich; ob und zu welchen Konditionen wir diesen Service anbieten können, hängt von Umfang und zeitlichem Aufwand des Projekts sowie der aktuellen Personalauslastung ab. Eine beschleunigte Bearbeitung ändert nichts an unseren Grundsätzen einer sorgfältigen und gewissenhaften Prüfungstätigkeit; für fristgebundene Antragsverfahren empfehlen wir, den Prüfungsprozess mindestens 30 Tage vor Ablauf der Frist zu starten.

19Kann sich der angegebene Preis noch ändern? Kommt es während der Bearbeitung zu Nachzahlungen?

Unsere Kanzlei arbeitet mit einer schriftlichen Preisvereinbarung; der vereinbarte Preis ist nach Vertragsabschluss endgültig festgelegt und beinhaltet keine versteckten Kosten.

20Sind die angegebenen Preise bereits inklusive Mehrwertsteuer?

Die in pricing.txt aufgeführten Preise gelten in Renminbi (RMB) und sind netto. Unsere Kanzlei stellt auf Wunsch eine Mehrwertsteuer-Rechnung aus.

21Wie erfolgt die Zahlung? Können Sie eine Mehrwertsteuerrechnung ausstellen?

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung zu leisten; der Restbetrag ist vor Ausstellung des Berichts zu begleichen. Es kann eine Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt werden.

HNTE-Zertifizierung

22Was geschieht, wenn die Zertifizierung als hochtechnologisches Unternehmen abgelehnt wird? Ist eine erneute Prüfung möglich?

Die Zertifizierung als hochtechnologisches Unternehmen erfolgt durch eine von der zuständigen Behörde organisierte Bewertung. Im Falle einer Ablehnung können ergänzende Unterlagen auf Grundlage der Bewertungskommentare eingereicht und im nächsten Bewertungszeitraum oder im folgenden Kalenderjahr erneut beantragt werden (konkrete Regelungen richten sich nach den Mitteilungen der örtlichen Wissenschafts- und Technologiebehörde). Häufige Gründe für eine Ablehnung betreffen insbesondere die Zuordnung von FuE-Aufwendungen, den Anteil der wissenschaftlich-technischen Mitarbeiter sowie den Bestand an geistigem Eigentum. Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Abschlussprüfungen im Rahmen der Zertifizierung als hochtechnologisches Unternehmen sowie eine vorgelagerte Bewertung der technischen Kennzahlen an; wir empfehlen daher eine frühzeitige Abstimmung zur Prüfung der Durchführbarkeit vor Einreichung des Antrags.

Kapitalverkehrsprüfung

23In welchen Fällen ist ein Kapitalverkehrsprüfungsbericht erforderlich?

Ein Kapitalverkehrsprüfungsbericht ist erforderlich bei vollständiger Einzahlung des Stammkapitals, bei Erhöhung oder Verringerung des Stammkapitals, bei Einbringung nichtbarer Vermögensgegenstände durch Gesellschafter, bei Unternehmensumwandlungen oder bei Fusionen und Spaltungen, die eine Änderung des Stammkapitals bewirken, sowie in allen anderen Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben oder von einer zuständigen Behörde verlangt wird.

24Was ist der Unterschied zwischen „zugesagtem“ und „eingezahltem“ Kapital? Ist heute noch eine Kapitalverkehrsprüfung erforderlich?

Im Rahmen des Zusageprinzips unterliegen die Gesellschafter der Verpflichtung, ihr zugesagtes Kapital fristgerecht einzuzahlen; „eingezahlt“ bedeutet hingegen, dass das Kapital tatsächlich geleistet wurde. Ob eine Kapitalverkehrsprüfung erforderlich ist, hängt davon ab, ob eine Einzahlung oder eine Kapitaländerung stattgefunden hat sowie von den Anforderungen der zuständigen Behörden oder Geschäftspartner (z. B. bei Ausschreibungen, für ausländische Investoren, für bestimmte Branchenzulassungen oder bei Gesellschafterwechseln). Unsere Kanzlei kann einen Kapitalverkehrsprüfungsbericht über die tatsächlich eingezahlten Beträge erstellen.

25Hat ein Kapitalverkehrsprüfungsbericht eine Gültigkeitsdauer? Wie lange ist er gültig?

Ein Kapitalverkehrsprüfungsbericht bestätigt den Stand der eingezahlten Kapitalbeträge zum Zeitpunkt des Prüfungsstichtags. Eine feste „Gültigkeitsdauer“ ist grundsätzlich nicht vorgesehen; vielmehr entscheidet der jeweilige Verwender (z. B. Bank, Marktaufsichtsbehörde oder Ausschreibungsstelle) selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bericht akzeptiert wird. Sollte sich der Kapitalstand ändern oder liegt der Prüfungsstichtag bereits länger zurück, kann der Verwender ggf. die Vorlage eines aktualisierten Berichts verlangen. Die konkreten Anforderungen richten sich stets nach den Vorgaben des jeweiligen Verwenders.

26Welches Konto muss für eine Kapitalerhöhung geprüft werden? Wie ist der Ablauf?

Die Prüfung einer Kapitalerhöhung umfasst in der Regel: ① die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung sowie die Anpassung der Satzung; ② die Einzahlung des erhöhten Kapitals durch die Gesellschafter auf das Unternehmenskonto (bzw. auf ein gesondert eingerichtetes Prüfungs- oder vorübergehendes Konto gemäß den geltenden Vorschriften); ③ die Prüfung durch unsere Kanzlei auf Grundlage der Banküberweisungsbestätigungen, Kontoumsätze und sonstiger Nachweise über die Einzahlung sowie die anschließende Ausstellung des Kapitalverkehrsprüfungsberichts. Die konkreten Anforderungen an die Kontoeröffnung richten sich nach den Vorgaben der eröffnenden Bank und der zuständigen Aufsichtsbehörde; wir empfehlen daher, dies vorab mit unserer Kanzlei abzuklären.

27Welche Unterlagen sind für eine Kapitalverkehrsprüfung erforderlich?

Zu den zentralen Unterlagen gehören: die Satzung und der Gesellschafterbeschluss, Nachweise über die Einzahlung (Banküberweisungsbestätigungen bzw. Einzahlungsscheine), bei nichtbarer Einlage ein Gutachten sowie ein Nachweis über den Eigentumsübergang, aktuelle Finanzabschlüsse sowie die Geschäftslizenz. Eine vollständige Übersicht enthält die Checkliste für die Kapitalverkehrsprüfung.

Liquidation, Insolvenz, interne Revision, DD & Bewertung

28In welchen Fällen ist eine Liquidationsprüfung oder eine Abgangsprüfung erforderlich?

Eine Liquidationsprüfung ist in der Regel erforderlich, wenn ein Unternehmen aufgelöst, liquidiert oder Konkurs anmeldet. Sie dient der Überprüfung der Verwertung von Vermögensgegenständen und Schulden sowie der Verteilung des verbleibenden Vermögens während des Liquidationszeitraums. Eine Konkursprüfung wird im Rahmen eines vom Gericht eröffneten Insolvenzverfahrens (Insolvenzverwaltung, Sanierung oder Vergleich) durchgeführt; eine Liquidationsprüfung hingegen im Zusammenhang mit einer freiwilligen Auflösung oder einem behördlichen Löschungsverfahren des Unternehmens. Beide Prüfungen können als gerichtliche Beweismittel verwendet werden.

29Was unterscheidet eine Konkursprüfung von einer Liquidationsprüfung?

Eine Konkursprüfung erfolgt im Rahmen eines vom Gericht eröffneten Insolvenzverfahrens (Insolvenzverwaltung, Sanierung oder Vergleich) und konzentriert sich insbesondere auf die Ermittlung der Insolvenzursachen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanzposten sowie auf anfechtbare Handlungen und Einzelbegünstigungen. Eine Liquidationsprüfung hingegen erfolgt im Zusammenhang mit einer freiwilligen Auflösung oder einem behördlichen Löschungsverfahren des Unternehmens und konzentriert sich auf die Verwertung von Vermögensgegenständen und Schulden sowie die Verteilung des verbleibenden Vermögens während des Liquidationszeitraums. Beide Prüfungen können als gerichtliche Beweismittel verwendet werden.

30Welche Probleme kann eine Konkursprüfung aufdecken?

Häufig festgestellte Unregelmäßigkeiten umfassen: verdeckte Darlehensgewährungen an Gesellschafter oder Geschäftsführer im Posten „Sonstige Forderungen“, Kapitalentziehung, Scheingeschäfte sowie Inanspruchnahme von Mitteln durch verbundene Unternehmen, Einzelbegünstigungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie außerbilanzielle Verbindlichkeiten und nicht verbuchte Bürgschaften.

31Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Wirtschaftsprüfung? Muss beides durchgeführt werden?

Bei der externen Wirtschaftsprüfung (durch unser Büro als unabhängige dritte Stelle) wird gemäß den geltenden Prüfungsstandards eine Stellungnahme zum Jahresabschluss des Unternehmens abgegeben; diese dient externen Nutzern wie Aktionären, Banken oder Aufsichtsbehörden. Die interne Wirtschaftsprüfung wird entweder von der internen Prüfabteilung des Unternehmens oder – im Rahmen eines Outsourcings – von unserem Büro durchgeführt; sie richtet sich an das Management und konzentriert sich auf interne Kontrollsysteme, Risikomanagement sowie operative Effizienz. Die beiden Prüfungsarten verfolgen unterschiedliche Ziele und können sich nicht gegenseitig ersetzen. Ob eine interne Wirtschaftsprüfung erforderlich ist, hängt von der Unternehmensgröße, den Anforderungen an das interne Kontrollsystem sowie den Bedürfnissen des Managements ab.

32Welche Inhalte umfasst eine Due-Diligence-Prüfung in der Regel? Wer führt sie durch?

Eine Due-Diligence-Prüfung (DD) erfolgt in der Regel am Zielunternehmen und umfasst typischerweise finanzwirtschaftliche, steuerliche, rechtliche sowie geschäftliche Aspekte; die konkrete Tiefe richtet sich nach der Art des Geschäftsvorfalls (z. B. Beteiligungserwerb, Kapitalbeteiligung oder Kooperation). Unser Büro kann Due-Diligence-Prüfungen im Finanz- und Steuerbereich übernehmen und hierzu einen Bericht erstellen; die übliche Bearbeitungsdauer beträgt 15 bis 30 Arbeitstage. Bitte teilen Sie uns das zu prüfende Objekt sowie den Transaktionshintergrund mit, damit wir den Prüfungsumfang bestätigen können.

33Wer erstellt Gutachten zur Unternehmensbewertung – das Wirtschaftsprüfungsbüro oder ein Bewertungsunternehmen?

Gutachten zur Unternehmensbewertung werden in der Regel von zertifizierten Bewertungsunternehmen ausgestellt. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können im Rahmen bestimmter Mandate – z. B. bei der Gründungsprüfung, Umwandlung oder Liquidation – ergänzende Wertgutachten oder finanzwirtschaftliche Analysen bereitstellen. Die jeweiligen Nutzer (Banken, Marktaufsichtsbehörden, staatliche Vermögensverwaltungsstellen, Justiz usw.) stellen häufig konkrete Anforderungen an Art und Aussteller des Gutachtens; daher empfehlen wir, vorab die jeweiligen Vorgaben der Nutzer zu klären. Unser Büro bietet im Rahmen seines Leistungsspektrums auch Bewertungsleistungen an; gerne besprechen wir mit Ihnen die konkrete Auftragsabwicklung.

Unterlagen, Lieferung & Gültigkeit

34Wo kann die Echtheit eines Prüfberichts überprüft werden? Wie wird die Sicherheitsnummer verwendet?

Alle von unserem Büro ausgestellten Prüfberichte enthalten eine Sicherheitsnummer, mittels derer Nutzer des Berichts, Banken, Ausschreibungsstellen sowie Aufsichtsbehörden die Echtheit verifizieren können. Zur Verifizierung wenden Sie sich bitte entweder direkt an unser Büro (020-38669364) oder nutzen Sie die auf dem Bericht angegebene Prüfmethode. Wir empfehlen Nutzern, die Echtheit unmittelbar nach Erhalt des Berichts zu überprüfen.

35Wie lange ist ein Prüfbericht gültig? Nach welcher Frist verliert er seine Gültigkeit?

Ein Prüfbericht unterliegt keiner gesetzlich festgelegten, einheitlichen „Gültigkeitsdauer“. Vielmehr bestimmt der jeweilige Nutzer dessen Aktualität nach eigenen Vorgaben (z. B. verlangen Ausschreibungen in der Regel Berichte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgestellt wurden; Banken fordern möglicherweise aktuelle Berichte). Da die Prüfung sich stets auf einen spezifischen Abschlusszeitraum bezieht, spiegelt der Bericht ausschließlich den finanziellen Stand für diesen Zeitraum sowie den Stichtag wider. Wir empfehlen daher, vor Nutzung des Berichts die Anforderungen des Nutzers hinsichtlich des Ausstellungsdatums zu prüfen.

36Ist der Bericht „angemeldet“ oder „nicht angemeldet“? Was ist der Unterschied?

Die von unserer Kanzlei erstellten Prüfungsberichte enthalten sämtlich eine gegen Fälschung gesicherte Nummer, anhand derer die Berichtsbenutzer, Banken, Ausschreibungsstellen sowie Aufsichtsbehörden die Echtheit überprüfen können. Ob ein Bericht bei der zentralen Aufsichtsplattform für Wirtschaftsprüfungskanzleien angemeldet wird, entscheidet unsere Kanzlei gemäß dem Verwendungszweck des Berichts und den geltenden beruflichen Standards (z. B. weisen Gerichte, Banken oder staatseigene Unternehmen häufig spezifische Anforderungen an die Form der Berichterstellung). Wir empfehlen, den Verwendungszweck bereits im Vorfeld mitzuteilen, damit unsere Kanzlei die geeignete Berichtsform festlegen kann und der Bericht in Ihrem konkreten Anwendungsfall wirksam anerkannt wird.

37In welchen Szenarien können Ihre Berichte verwendet werden?

Die Berichte eignen sich u. a. für die Offenlegung im Rahmen des jährlichen Handelsregister-Berichts, für Ausschreibungen, Bankkreditaufnahmen und -finanzierungen, externe Offenlegung, gerichtliche Beweisführung, Zertifizierung als High-Tech-Unternehmen, Beantragung staatlicher Fördermittel sowie für Unternehmensübertragungen und Fusionen bzw. Übernahmen. Alle Berichte enthalten eine gegen Fälschung gesicherte Nummer zur Authentifizierung.

38Sind die Berichte auf Chinesisch oder Englisch verfasst? Können sie auch von ausländischen Unternehmen genutzt werden?

Standardmäßig werden die Berichte auf Chinesisch erstellt. Für ausländische Investoren (einschließlich WFOEs) können wir jedoch auf Wunsch zweisprachige (Chinesisch/Englisch) oder ausschließlich englischsprachige Berichte bereitstellen – dies ist bitte vorab zu vereinbaren. Unsere Website sowie unser KI-basierter Kundenservice unterstützen neun Sprachen (Chinesisch, Englisch, Japanisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Italienisch).

39Können Unternehmen mit hongkongischem Eigentümer bzw. ausländischem Hintergrund hier eine Abschlussprüfung durchführen lassen?

Ja. Unsere Kanzlei betreut ausländische Investoren (einschließlich WFOEs) und kann auf Wunsch zweisprachige (Chinesisch/Englisch) oder ausschließlich englischsprachige Berichte erstellen. Die Jahresabschlussprüfung für ausländische Investoren erfolgt in der Regel im ersten Halbjahr; der genaue Zeitpunkt richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Behörden sowie den Anforderungen der Devisenaufsicht. Wir empfehlen daher, den zeitlichen Ablauf frühzeitig mit unserer Kanzlei abzustimmen.

40Müssen die Unterlagen elektronisch oder in Papierform vorgelegt werden? Können sie per Post zugesandt werden?

Elektronische Unterlagen (z. B. Buchhaltungsunterlagen, Abschlüsse, gescannte Belege) können online eingereicht werden; in den meisten Fällen reichen elektronische Unterlagen bereits aus, um die Prüfung einzuleiten. Für Unterlagen, die einer Unterschrift und/oder Beglaubigung bedürfen (z. B. Verträge, Beschlüsse), ist entweder eine persönliche Abgabe vor Ort oder eine Zusendung per Post möglich. Der konkrete Umfang der erforderlichen Unterlagen richtet sich nach der von unserer Kanzlei im Einzelfall erstellten und bestätigten Dokumentenliste.

41Ist eine Prüfung möglich, wenn nur Buchungsbelege, aber keine vollständigen Buchhaltungsbücher vorliegen?

Der Grad der Vollständigkeit der Buchhaltungsbücher beeinflusst Dauer und Kosten der Prüfung. Fehlende Unterlagen oder Widersprüche zwischen den Unterlagen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen. Wir empfehlen, zunächst die vorhandenen Unterlagen einzureichen, damit unsere Kanzlei den möglichen Umfang der Auftragsannahme sowie die erforderlichen Ergänzungsmaterialien bewerten kann. Elektronische Buchhaltungssysteme wie Yonyou oder Kingdee ermöglichen eine direkte Datenexportfunktion, was die Datenerfassung beschleunigt.

42Können Sie mir bitte die erforderlichen Unterlagen auflisten?

Gerne – die Checklisten für die einzelnen Leistungen sind öffentlich zugänglich:
· Jahresabschlussprüfung: annual-audit.txt (wesentliche Unterlagen: Handelsregistereintrag und Satzung, Buchungsbelege und Buchhaltungsbücher für das gesamte Geschäftsjahr, Bankauszüge und Kontenabstimmungen, detaillierte Aufstellungen und Bestätigungen zu Forderungen und Verbindlichkeiten, Inventur- und Anlagenverzeichnisse, Steuererklärungen sowie der vorherige Abschlussprüfungsbericht)
· Prüfung im Rahmen der Zertifizierung als High-Tech-Unternehmen (HNTE): hnte-audit.txt
· Kapitalverkehrsprüfung (Gründungs- oder Erhöhungsbestätigung): capital-verification.txt
· Prüfung im Rahmen von Insolvenz- und Liquidationsverfahren: bankruptcy-audit.txt
· Gewerbesteuer-Jahresausgleichsrechnung (CIT Settlement): cit-settlement.txt

Auftrag, Vertrag & Rechnung

43Ist der Abschluss eines Vertrags zur Erstellung des Prüfungsberichts erforderlich?

Ja. Unsere Kanzlei arbeitet grundsätzlich mit schriftlichen Angeboten und vertraglichen Vereinbarungen; nach Vertragsabschluss ist der Preis festgeschrieben. Der Vertrag dient der eindeutigen Festlegung des Prüfungsumfangs, der Verantwortlichkeiten beider Vertragsparteien sowie der vereinbarten Lieferstandards.

44Kann ich den Vertrag vor einer Entscheidung einsehen?

Ja. Bei einer Erstkooperation wird in der Regel zunächst der Prüfungsumfang und das Angebot abgestimmt, bevor die Vereinbarung über die Durchführung der Prüfung unterzeichnet wird. Gerne können Sie uns hierzu telefonisch unter 020-38669364 kontaktieren.

45Können Sie eine Mehrwertsteuerrechnung ausstellen?

Ja, wir stellen auf Wunsch eine Mehrwertsteuerrechnung aus.

Sonderfälle & Risiken

46Im vergangenen Jahr war das Unternehmen ein Kleinunternehmer, in diesem Jahr wurde es in einen regulären Steuerpflichtigen umgewandelt – gibt es hierbei Probleme im Rahmen der Wirtschaftsprüfung?

Die Änderung des steuerlichen Status wirkt sich an sich nicht auf die Durchführung der Wirtschaftsprüfung aus; sie beeinflusst jedoch die Konsistenz zwischen Buchhaltung und steuerlicher Abgabe. Im Rahmen der Prüfung sind sämtliche steuerlichen Abgabenerklärungen für das gesamte Geschäftsjahr sowie die zugehörigen Belege vorzulegen; unsere Kanzlei prüft insbesondere den buchhalterischen Übergang vor und nach der Statusänderung.

47Der Name in einer Genehmigung (z. B. einer Genehmigung für Bildungseinrichtungen) weicht vom Namen im Handelsregisterauszug ab – beeinträchtigt dies die Kapitalverkehrsprüfung?

Der Kapitalverkehrsprüfungsbericht wird ausschließlich unter Verwendung des Namens ausgestellt, der im Handelsregisterauszug eingetragen ist. Abweichungen in anderen Genehmigungen (z. B. einer Genehmigung für Bildungseinrichtungen) sind im Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kapitalleistung sowie der Anforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu bewerten; wir empfehlen, uns zunächst den konkreten Sachverhalt darzulegen, damit unsere Kanzlei eine abschließende Stellungnahme abgeben kann.

48Es besteht eine Differenz zwischen der Detailtabelle und der Saldo-Tabelle – kann diese korrigiert werden?

Falls im Zuge der Wirtschaftsprüfung Abweichungen zwischen Buchhaltung und Auswertung festgestellt werden, ist zunächst die Ursache der Differenz zu ermitteln und anschließend eine buchhalterische Korrektur gemäß den geltenden Rechnungslegungsstandards vorzunehmen. Abweichungen zwischen Buchhaltung und Bestand sowie langfristig offene Posten müssen vorab bereinigt werden; dies stellt einen wesentlichen Faktor dar, der die Lieferfrist beeinflusst.

49Welche Risiken gehen von Abweichungen zwischen Buchhaltung und Bestand sowie langfristig offenen Posten aus?

Langfristig offene Posten und Abweichungen zwischen Buchhaltung und Bestand können folgende Folgen haben: Die Abschlüsse geben den tatsächlichen Vermögensstand nicht korrekt wieder; die Angaben im Handelsregister-Jahresabschluss und in den steuerlichen Abgabenerklärungen sind unzuverlässig; dies beeinträchtigt die Bonitätsbewertung durch Banken sowie die Teilnahme an Ausschreibungen; bei Unternehmensübernahmen oder Finanzierungsrunden entstehen zudem Bewertungshindernisse. Wir empfehlen, diese Sachverhalte frühzeitig zu analysieren und zu korrigieren; unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei im Rahmen der Wirtschaftsprüfung bei der Identifizierung und Behandlung solcher Fälle.

50Meldet die Wirtschaftsprüfung festgestellte Unregelmäßigkeiten automatisch an das Finanzamt?

Unsere Kanzlei unterliegt einer strengen Vertraulichkeitsverpflichtung hinsichtlich sämtlicher im Zuge unserer Tätigkeit bekannt werdenden Kundendaten und darf diese ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Bei der Wirtschaftsprüfung festgestellte Unregelmäßigkeiten besprechen wir zunächst mit dem Mandanten und fordern gegebenenfalls Korrekturen an; die Prüfung des Jahresabschlusses verfolgt nicht den Zweck einer steuerlichen Außenprüfung. Ob eine Meldung an die zuständige Finanzbehörde erforderlich ist, richtet sich nach den konkreten gesetzlichen Vorschriften (z. B. bei gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten); unsere Kanzlei handelt stets rechtskonform und informiert den Mandanten vorab darüber.

51Muss Körperschaftsteuer auf eine unter dem Namen des Unternehmens eingetragene Patentanmeldung entrichtet werden, wenn sich die Anteilsverhältnisse nicht ändern?

Die steuerliche Behandlung solcher Fälle hängt von der konkreten Art des Geschäftsvorgangs ab; in der Regel ist eine Fallunterscheidung erforderlich: ① Ob ein Verkauf oder eine Lizenzierung des immateriellen Vermögenswerts (Patent) vorliegt – bei Übergang des Eigentums oder Erteilung einer Nutzungs- bzw. Verwertungslizenz handelt es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang; ② Ob es sich um eine Einlage bzw. Kapitalerhöhung mittels Patent handelt – dies gilt als Veräußerung eines Vermögensgegenstands und gleichzeitige Kapitalbeteiligung; die steuerliche Bemessungsgrundlage richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften; ③ Ob lediglich eine buchhalterische Zuordnung ohne Rechtsänderung und ohne Gegenleistung vorliegt – hier entsteht in der Regel keine steuerliche Verpflichtung; dennoch sind Eigentumsverhältnisse und wirtschaftliche Realität zu prüfen. Die endgültige Beurteilung erfordert die Analyse der Einlageform, der Vereinbarung über eine mögliche Gegenleistung sowie des Standes der Eigentumseintragung. Wir empfehlen, uns den konkreten Sachverhalt mitzuteilen, damit unser Steuer- und Finanzberater eine abschließende Einschätzung vornehmen kann.

52Können Kleinunternehmen / gemeinnützige Organisationen / Einzelunternehmen eine Abschlussprüfung oder eine Kapitalverkehrsprüfung durchführen lassen?

Unser Büro betreut vorrangig Unternehmen aller Rechtsformen (einschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften sowie Unternehmen mit ausländischer Beteiligung). Für andere Rechtsträger wie z. B. gemeinnützige Organisationen oder Einzelunternehmen können wir Prüfungsleistungen (z. B. Kapitalverkehrsprüfungen, Sonderprüfungen oder Abwicklungsprüfungen) im Einzelfall übernehmen; hierzu ist jedoch zunächst Angabe der Rechtsform sowie der konkreten Aufgabenstellung erforderlich, damit unser Büro die Durchführbarkeit prüfen kann.

Servicegebiet & Kontakt

53Können Sie auch für Unternehmen außerhalb der Provinz Guangdong tätig werden? Werden Reisekosten berechnet?

Für Aufträge innerhalb der Provinz Guangdong (Guangzhou, Foshan, Shenzhen, Dongguan, Zhuhai, Zhongshan, Huizhou) werden keine zusätzlichen Reisekosten erhoben. Für spezielle Aufträge außerhalb der Provinz Guangdong können wir im Einzelfall tätig werden; dies bedarf jedoch vorheriger Abstimmung mit unserem Büro.

54Gewährleisten Sie die Vertraulichkeit unserer Kundendaten?

Ja. Unser Büro unterliegt einer gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber allen Kundendaten und darf diese ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergeben. Weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen zur Daten- und Unterlagenverarbeitung.

55Wie können wir Sie kontaktieren?

· Adresse: Zimmer 1201, Nr. 263 Hua Sui Road, Bezirk Tianhe, Guangzhou (U-Bahn-Station Zhujiang New Town, Ausgang A2)
· Festnetz: 020-38669364 Mobil: 18928732669
· WhatsApp: +86 13430244051
· E-Mail: limianron@163.com
· Online-Kontaktformular: contact.html
· Online-Kostenschätzung: ai/quote/gaoxin.php

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